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11.07.2011 12:08

Bestellung von Kennzeichen für Schafe und Ziegen

Neuerungen beim Bestellwesen


Sehr geehrte Damen und Herren,

zum 01.07.2011 geht das Bestellwesen für Kennzeichen von Schafen und Ziegen (Ohrmarke, Bolus) komplett an das LKV Bayern als beauftragte Stelle (Regionalstelle) über: Dies geschieht auf Grundlage des öffentlich-rechtlichen Vertrages zwischen dem Freistaat Bayern (vertreten durch das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit) und dem LKV Bayern vom 20.12.2010 (veröffentlicht im Bayerischen Staatsanzeiger Nr. 2 vom 14.01.2011).

Die Bestellung

Die Bestellung von Kennzeichen muss schriftlich erfolgen. Bestellformulare können Sie ab dem 01.07.2011 von unserer Homepage www.lkv.bayern.de herunterladen oder telefonisch bzw. schriftlich bei uns anfordern.

Bitte senden Sie die vollständig ausgefüllten Formulare ausreichend frankiert an die vorgedruckte LKV-Adresse.

Bestellfomulare des Landesverbandes der Bayerischen Schafhalter e. V. werden bis auf weiteres auch vom LKV Bayern bearbeitet, sind jedoch ebenfalls an das LKV zu schicken.

Die Bestellungen werden einmal pro Woche bearbeitet und an die entsprechenden Hersteller weitergeleitet.

Die Bestellung sollte unbedingt rechtzeitig erfolgen, da die Lieferzeiten bis zu 4 Wochen betragen können.

Das Sortiment

Die Produktpalette wurde ohne Änderungen vom Landesverband übernommen, damit Sie auch weiterhin die von Ihnen bevorzugten Kennzeichen bestellen können.

Auf Seite 3 finden Sie das Angebot für Ohrmarken, Zangen und Umrüstsätze.

Wünschen Sie einen Bolus zur Kennzeichnung Ihrer Schafe und / oder Ziegen, so finden Sie entsprechende Informationen auf unserer Homepage www.lkv.bayern.de.

 

Hinweis zum Bolus

Nach Rücksprache mit dem Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit kann die Verwendung des Bolus zur Kennzeichnung, obwohl von der Verordnung zugelassen, aus folgenden Gründen nicht empfohlen werden:

  • Das Setzen des Bolus kann erst ab einem gewissen Lebensgewicht erfolgen.
  •  Das Setzen muss von einer sachkundigen Person erfolgen, da sonst die Gefahr der Verletzungen und in der Folge auch von Tierverlusten besteht.

 

Hinweis zu Zangen und Umrüstsätzen

Sollten Sie planen auf ein neues Ohrmarkenfabrikat umzustellen, sollte auch eine passende Zange bestellt werden, da die angebotenen Umrüstsätze nicht in jedem Fall optimal funktionieren.

 

Anfallende Kosten

Die Gebührenabrechnung erfolgt zweimal jährlich.

Dabei gelten folgende Abrechnungszeiträume: 01.12. – 31.05. und 01.06. – 30.11.

Alle gebührenpflichtigen Leistungen einschließlich der Bereiche Rind und Schwein, die im Abrechnungszeitraum angefallen sind, werden auf einer Rechnung zusammengefasst.

Bei Kennzeichen ist für die Abrechnung das vom Hersteller mitgeteilte Auflieferungsdatum ausschlaggebend.

Bei der Stichtagsmeldung zählt für die Abrechnung das Eingangsdatum beim LKV.

 

Besonderheiten:

 

  •  Grundgebühr

Bedingt durch Vorgaben des Steuerrechts, muss jeder Betrieb eine schriftliche Aufstellung der in Rechnung gestellten Leistungen erhalten. Die dadurch entstehenden Kosten werden über die Grundgebühr abgedeckt.

Bei Erteilung einer Einzugsermächtigung beträgt die Grundgebühr 3,00 € gegenüber 6,00 € bei Rechnungsstellung.

Sollten Sie bereits für Leistungen im Bereich der Rinder- und Schweinedatenbank eine Einzugsermächtigung erteilt haben, so gilt diese auch für Schafe und Ziegen.

 

 

  •  Versandkosten

Bei den ausgewiesenen Versandkosten handelt es sich um eine Pauschale, die die Kosten für die meisten Sendungen abdeckt.Bitte beachten Sie, dass bei sehr großen Bestellungen höhere Versandkosten anfallen können, die ggf. bei uns zu erfragen sind.

 

 

Ihre Regionalstelle LKV Bayern

 

Tel: 089 – 544 348 71      Fax: 089 – 544 348 70     www.lkv.bayern.de

Preisliste zu Gebühren Schaf / Ziege, Pauschalen, PIN, Meldungen, Ohrmarken, Zangen und Umrüstsätze

 

     


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